Umfrage Behörden Spiegel ``Künstliche Intelligenz in Sicherheitsbehörden``

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dieser Umfrage des Behörden Spiegels zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschlands Sicherheitsbehörden. Wir führen diese Umfrage mit fachlicher Unterstützung von PwC durch. Bevor Sie mit der Beantwortung der Fragen beginnen, möchten wir Sie bitten, sich zunächst mit der hier verwendeten Definition von KI vertraut zu machen.

Eine einheitliche Definition von KI gibt es nicht. Grundsätzlich lässt sich abstrakt zwischen „schwacher“ und „starker“ KI unterscheiden. „Starke KI“ ist ein Ausdruck für KI-Systeme, die die gleichen oder bessere intellektuelle Fähigkeiten haben als der Mensch. „Schwache“ KI sind Systeme, die auf die Lösung konkret definierter Anwendungsprobleme zugeschnitten sind, sich Methoden aus der Mathematik und Informatik bedienen und in der Lage sind, sich selbstständig zu optimieren.

Die in dieser Umfrage genutzte Definition von KI orientiert sich an der Interpretation der KI-Strategie der Bundesregierung. „Schwache“ KI umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Deduktionssysteme zur Ableitung formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software
  • Wissensbasierte Systeme, darunter Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen, Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten („Expertensysteme“)
  • Musteranalyse und Mustererkennung, induktive Analyseverfahren, insbesondere maschinelles Lernen
  • Autonome Steuerung von Robotik-Systemen
  • Intelligente, ggf. multimodale Mensch-Maschine-Interaktionssysteme mit der Fähigkeit zur Analyse und „Verstehen“ von Sprache, Bildern, Gestik und anderen Formen der menschlichen Interaktion.

Unter die o.g. Formen der schwachen KI fallen im Kontext von Sicherheitsbehörden bspw. Predictive-Policing-Systeme und Systeme zur Erkennung bestimmter Verbrechensmuster und der Zuordnung bereits bekannter Straftäter.

Bei „schwacher“ KI handelt es sich nicht um die reine Automatisierung von Vorgängen und Prozessen, wie beispielsweise einer automatischen Fahndungsabfrage nach dem Scannen eines Passes.

Die vorliegende Umfrage zielt darauf ab, Erkenntnisse über den Einsatz von KI-Technologien vorrangig in Sicherheitsbehörden zu gewinnen, insbesondere hinsichtlich der aktuellen Nutzung, potenziellen Anwendungsgebieten sowie Herausforderungen bei der Implementierung.

Wir bedanken uns für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Umfrage. Die Beantwortung der folgenden Fragen dauert ca. 5-10 Minuten. Die Ergebnisse werden auf dem Europäischen Polizeikongress am 04. Mai vorgestellt.

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