Die nationale Behörde für öffentliche Ordnung und Sicherheit in Italien ist das Innenministerium. Es hat die Befehlsgewalt über die vier wichtigsten Polizeikräfte, die im ganzen Land tätig sind, und übt seine Autorität über sie durch seine Abteilung für öffentliche Sicherheit (Dipartimento della Pubblica Sicurezza – DPS) aus.
An der Spitze der Abteilung für öffentliche Sicherheit steht der „Polizeichef – Generaldirektor für öffentliche Sicherheit”, der vom Präsidenten der Italienischen Republik auf Empfehlung des Innenministeriums ernannt wird.
Diese Abteilung ist für die Koordinierung der Strafverfolgungsmaßnahmen der nationalen Polizeikräfte zuständig. Ihre Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft koordiniert, und jede von ihnen ist strukturell in einem anderen Ministerium angesiedelt:
Polizia di Stato (Innenministerium): Diese nationale Polizeiorganisation fungiert als Staatspolizei und ist Teil der Abteilung für öffentliche Sicherheit. Zu ihren Aufgaben gehören Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben sowie die Sicherheit der Autobahn-, Eisenbahn- und Wasserstraßennetze.
Arma de Carabinieri (Verteidigungsministerium): Diese Einheit hat Militärstatus und ist landesweit für die Ermittlung von Straftaten zuständig. Sie dient auch als Militärpolizei für die italienischen Streitkräfte und kann für Maßnahmen zur Landesverteidigung herangezogen werden.
Guardia di Finanza (Wirtschafts- und Finanzministerium): Diese Dienststelle hat Militärstatus und ist landesweit für die Ermittlung von Finanzdelikten zuständig.




