Call for Papers - Auslobung des Zukunftspreises Polizeiarbeit 2024
Bewerbungsschluss ist der 29. Januar 2024

Die Polizei und die europäischen Behörden und Organisationen der Inneren Sicherheit stehen angesichts zunehmender und komplexer werdender Aufgaben vor großen Herausforderungen: Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyber-Kriminalität, Extremismus, Schleuser- und Clan-Kriminalität sind nur wenige Beispiele, die starke und effizient zusammenarbeitende Sicherheitsbehörden erfordern.

Qualifikation, Exzellenz und Innovationskraft der Mitarbeitenden sind angesichts stetig wandelnder Aufgaben besonders notwendig. Die Polizeiarbeit der Zukunft beginnt bereits in der polizeilichen Ausbildung. Hier werden Ideen geboren und Lösungswege erarbeitet, um den Herausforderungen und Aufgaben der Inneren Sicherheit auch zukünftig effizient und innovativ begegnen zu können.

Der Europäische Polizeikongress, Europas führende Veranstaltung zur Inneren Sicherheit, fördert diese Exzellenz der polizeilichen Ausbildung mit dem „Zukunftspreis Polizeiarbeit“. Im Mai diesen Jahres wurde der elfte Zukunftspreis Polizeiarbeit im Rahmen des 26. Europäischen Polizeikongresses verliehen. Ausgezeichnet wurden damit Bewerberinnen und Bewerber aus fünf Bundesländern bzw. dem Bund. Mit dem Zukunftspreis Polizeiarbeit werden herausragende Abschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten) von Studierenden in den Fach- und Hochschulen der Polizei ausgezeichnet. Honoriert werden Arbeiten, die neue Lösungsansätze und Innovationen für die polizeiliche Facharbeit vorschlagen.

„Wir brauchen Innovationen und neue Ideen für alle Bereiche der polizeilichen Arbeit“, sagt die Expertenjury des Zukunftspreises Polizeiarbeit, die im kommenden Jahr wieder im Rahmen des Europäischen Polizeikongresses, der am 16. und 17. April in Berlin tagt, die Gewinner der zwei Kategorien ermitteln wird.

Bewerbungen

Bewerben können sich Studierende aller deutschen und österreichischen Fach- und Hochschulen der Polizei.

Anforderungen

Eingereicht werden können Bachelor- und Master-Arbeiten von Personen im aktiven Polizeivollzugsdienst bzw. Anwärter und Anwärterinnen, die neue Lösungsansätze und Innovationen für die polizeiliche Facharbeit vorschlagen. Die Arbeit darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Wir benötigen einen Lebenslauf der Studierenden, ein Empfehlungsschreiben und eine Kurzzusammenfassung der Arbeit.

Weitere Informationen unter congress(at)behoerdenspiegel.de oder 0228 970 970